Nein. Jeder «KidsDay» ist eine öffentliche Veranstaltung.
Kann das Kind noch nicht lesen oder sich selbstständig organisieren ist es ratsam, dass eine Begleitperson anwesend ist. Die Verantwortung liegt bei den Erziehungsberechtigten. Der Veranstalter lehnt jegliche Aufsichtspflicht ab.

2019-02-04T20:47:37+00:004 Februar 2019|
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